Elternverein

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Herzlich willkommen auf der Website des Elternvereins der HLW Hollabrunn.
Der Elternverein der HLW Hollabrunn versteht sich als Interessensvertretung der Eltern in einer lebendigen Schulgemeinschaft. Um unseren Kindern eine bestmögliche Bildung – im Sinne von Wissensvermittlung wie auch der Entwicklung sozialer und persönlicher Fähigkeiten  – zu ermöglichen, sehen wir unsere Aufgabe darin, die Schule in ihrem Bildungsauftrag tatkräftig zu unterstützen. In einem Klima der konstruktiven Zusammenarbeit und des Dialogs wird dies von allen Schulpartnern gelebt.
Wir unterstützen unsere Schüler bei Exkursionen, Projekten, Schulveranstaltungen (wie z.B. dem alljährlichen Schulball) sowie bei der Anschaffung von Materialien und Utensilien, die allen Schülern zugute kommen (beispielsweise im Service- und Küchenbereich). Mit Ihrer finanziellen Unterstützung in Form des Elternbeitrages tragen Sie dazu bei, all dies zu ermöglichen. Herzlichen Dank dafür!

Andrea Gräf
Obfrau des Elternvereins

Elternverein wozu?

Das österreichische Schulunterrichtsgesetz definiert Elternrechte im Rahmen der sogenannten Schulpartnerschaft. Um diese Rechte wahrzunehmen und die Interessen der Eltern zum Besten der Kinder an der Schule zu artikulieren und umzusetzen, ist ein Elternverein eine wesentliche, ja unverzichtbare Hilfe.

Ein Elternverein muss als gemeinnütziger Verein nach den geltenden Bestimmungen des österreichischen Vereinsrechts konstituiert sein.

Zu unseren Aufgaben gehört:

  • Die Wahrung der Elterninteressen innerhalb der Schule
  • Die Wahrung der Elterninteressen bzw. Schulinteressen nach außen.

Die finanzielle Unterstützung von einzelnen SchülerInnen und die Schülerbeihilfe sieht der Elternverein nur in Akutfällen als seine Aufgabe.
Ein Antragsformular finden Sie hier.
Der erste Schritt sollte das Ansuchen an die NÖ Landesregierung sein. Den Link dazu finden Sie unter „Themen“.

Schülerbeihilfe

http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Schuelerbeihilfe.html

Wer wird gefördert?

  • Schülerinnen/Schüler der 1. bis 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS) und Schülerinnen/Schüler der 1. Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik – zuständig ist das Amt der NÖ Landesregierung
  • Schülerinnen/Schüler einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe: zuständig ist der Landesschulrat für Niederösterreich bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Schülerin/Der Schüler muss

  • Österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürger sein und seinen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben,
  • einen guten Schulerfolg aufweisen (dieser ist gegeben, wenn der Notendurchschnitt im Jahresabschlusszeugnis 2,80 nicht übersteigt und keine Note 5 aufscheint) und ein einwandfreies Verhalten an den Tag legen.
  • sozial bedürftig sein (Kriterien sind das Familieneinkommen und die Familiengröße).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Antragsformulare und die detaillierten Richtlinien können unter obigem Link heruntergeladen werden bzw. liegen in den Schulen auf und müssen bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Schulen eingebracht werden.

Der Elternverein der HLW Hollabrunn

ObfrauAndrea Gräf
KassierChristina Sattler
SchriftführerinMichaela Gilli-Brickl

Verein: Elternverein der HLW Hollabrunn
Eintragung im Vereinsregister unter ZVR: 603806396