Schülerbeihilfe

http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Schuelerbeihilfe.html

Wer wird gefördert?

  • Schülerinnen/Schüler der 1. bis 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS) und Schülerinnen/Schüler der 1. Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik - zuständig ist das Amt der NÖ Landesregierung
  • Schülerinnen/Schüler einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe: zuständig ist der Landesschulrat für Niederösterreich bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Schülerin/Der Schüler muss

  • Österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürger sein und seinen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben,
  • einen guten Schulerfolg aufweisen (dieser ist gegeben, wenn der Notendurchschnitt im Jahresabschlusszeugnis 2,80 nicht übersteigt und keine Note 5 aufscheint) und ein einwandfreies Verhalten an den Tag legen.
  • sozial bedürftig sein (Kriterien sind das Familieneinkommen und die Familiengröße).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Antragsformulare und die detaillierten Richtlinien können unter obigem Link heruntergeladen werden bzw. liegen in den Schulen auf und müssen bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Schulen eingebracht werden.