Elternverein wozu?

Das österreichische Schulunterrichtsgesetz definiert Elternrechte im Rahmen der sogenannten Schulpartnerschaft. Um diese Rechte wahrzunehmen und die Interessen der Eltern zum Besten der Kinder an der Schule zu artikulieren und umzusetzen, ist ein Elternverein eine wesentliche, ja unverzichtbare Hilfe.

Ein Elternverein muss als gemeinnütziger Verein nach den geltenden Bestimmungen des österreichischen Vereinsrechts konstituiert sein.

Zu unseren Aufgaben gehört:

  • Die Wahrung der Elterninteressen innerhalb der Schule
  • Die Wahrung der Elterninteressen bzw. Schulinteressen nach außen.

Die finanzielle Unterstützung von einzelnen SchülerInnen und die Schülerbeihilfe sieht der Elternverein nur in Akutfällen als seine Aufgabe.
Ein Antragsformular finden Sie hier.
Der erste Schritt sollte das Ansuchen an die NÖ Landesregierung sein. Den Link dazu finden Sie unter "Themen".